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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Online-Abschluss oder kostenloses Angebot - Tel. 089 237 132 90

Vergleich und Test der besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Auf was muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung achten?

Eine gute Zahnzusatzversicherung muss gute Leistungen bieten. Wir haben darauf Wert gelegt, dass alle von uns empfohlenen Tarife sowohl Mini Brackets, Kunststoff Brackets als auch farblose Bögen erstatten. Die Erstattung von Retainer und Invisalign-Therapie haben wir ebenfalls vorausgesetzt.

Wichtig sind die maximale Erstattungshöhe und eine Mindestbeteiligung von 80%. Sehr gute Leistungen nützen nichts, wenn bei 500 Euro Erstattung schluss ist. Wenn die GKV nicht leistet kostet Sie eine Behandlung schnell mal 5.000 Euro. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung so können Mehrkosten von bis zu 2.500 Euro auf Sie zukommen.

tipp2.pngGrundsätzlich gilt:
Rechtzeitig abschließen!

Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren erkennt der Kieferorthopäde bereits, ob Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind besteht. Vor diesem ersten Besuch beim Kieferorthopäden sollten Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben, denn eine Versicherung kann nicht mehr abgeschlossen werden wenn bereits eine Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde bzw. eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist.

Deshalb ist eine frühzeitige Absicherung so wichtig.

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100 % max 5.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% max 5.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100% max 5.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% maximal 2.500 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

uniVersa uni-dent|Top 100

17,92 €/mtl.

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

1,50 € bis 5 Jahre
13,30 €/mtl. ab 6

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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65 % maximal 5.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% maximal 5.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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90% max 4.000 €

sehr gute Leistungen (5 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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90% max 2.000 €

sehr gute Leistungen (5 von 6)

uniVersa uni-dent|Top 90

13,51 €/mtl.

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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90 % max 2.500 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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90 % max 2.500 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Concordia ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung

Leider ist der Tarif nur noch zusammen mit einem Elternteil abschließbar

17,98 €/mtl.

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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Max 8.000 €
100 % bis 4.000 € / 80 % 4.001 bis 8.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100 % keine Maximierung
 

sehr gute Leistungen

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

3von3.png

100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% max 3.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

LKH ZahnUpgrade 90+ Zahnzusatzversicherung

21,50 €/mtl.

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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90% max 2.500 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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90% max 2.500 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Ohne Beteiligung der GKV

KIG 1-2

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100% max 2.000 €

sehr gute Leistungen (6 von 6)

Mit Beteiligung der GKV

KIG 3-5

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100% ohne Maximierung

sehr gute Leistungen (6 von 6)

zahnzusatzversicherung_fuer_kinder

Welche Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung ist die Richtige?

Grundsätzlich finden Sie auf unserer Seite nur empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen.

Das Wichtigste jedoch ist: Schließen Sie die Versicherung rechtzeitig für Ihr Kind ab. Sobald eine Zahnfehlstellung diagnostiziert wird oder eine Behandlung empfohlen wird, ist es zu spät für den Abschluss einer Versicherung.
Denken Sie daran, dass kieferorthopädische Behandlungen bereits im Alter von 5 bis 9 Jahren nötig sein können.

Allround-Tarife

kieferorthopädie

Sie suchen eine Zahnzusatzversicherung mit den besten Leistungen für Kieferorthopädie unabhängig von einer Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ....

Tarife anzeigen

... ohne Beteiligung der GKV

Zahnspange

Die GKV leistet nur in schweren Fällen (KIG 3-5) für Kieferorthopädie. Wenn die GKV nicht leistet wird es sehr teuer. Wenn Sie sich bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung hierauf konzentrieren wollen, so empfehlen wir Ihnen folgende Tarife ...

Tarife anzeigen

... mit Beteiligung der GKV

spange

Sie hatten als Kind eine Zahnspange und Ihr Lebenspartner auch eine kieferorthopädische Behandlung? Sie sind sich sicher Ihr Kind wird von der GKV entsprechen eingestuft? Diese Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Mehrkosten...

Tarife anzeigen

kfo_behandlung

"Leider gibt es nicht den Tarif der in jeder Hinsicht ideal ist. Aber wir versuchen, Ihnen bei der Auswahl des für Ihr Kind besten Tarifes behilflich zu sein!"

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?

Die Kieferorthopädie, als Teilgebiet der Zahnmedizin, beschäftigt sich mit den Fehlstellungen der Zähne.
Eine Zahnfehlstellung liegt vor, wenn die räumliche Anordnung der Zähne im Kiefer von der Idealposition abweicht. Zahnfehlstellungen können ästhetisch Auffällig sein, aber auch funktionelle Konsequenzen auslösen und sind häufig mit Kieferfehlstellungen kombiniert.

Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

Kieferorthopädische Indikationsgruppen spiegeln verschiedene Schweregrade der Fehlstellung wieder. Die Indikationsgruppen werden in 5 Schweregrade eingeteilt. Eine medizinische Notwendigkeit der kieferorthopädischen Behandlung ist, aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen, für den Schweregrad 3 bis 5 (KIG 3-5) gegeben. Eine kieferorthopädische Behandlung ist allerdings meist auch für Indikationsgruppe 1 und 2 angeraten wird aber dann von der GKV nicht übernommen.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung belaufen sich auf mindestens 1.500 (leichte Korrektur eines Kiefers, feste Spange) bis auf über 8.000 Euro. Wenn nur eine leichte Fehlstellung vorliegt (KIG 1-2) müssen Sie für diese Kosten alleine aufkommen. Wenn die GKV die Kosten übernimmt, so kommt diese nur für die einfachste Behandlungsform auf. Zusatzkosten müssen von Ihnen übernommen werden.
Hier ist es wichtig, dass Sie die Kosten durch eine sehr gute Zahnzusatzversicherung mit Leistung für Kieferorthopädie abgesichert haben. Ohne eine Kostenübernahme durch die Zahnversicherung kann es passieren, dass auf Sie eine sehr hohe Belastung zukommt.

Welche Zusatzkosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

Die moderne Kieferorthopädie bietet eine Menge privater Zusatzleistungen, welche nicht von der Kasse übernommen werden. Diese Leistungen machen die Behandlung angenehmer, sicherer, ästhetischer und schneller. Zum Beispiel Keramikbrackets, Minibrackets oder selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische oder farblose Bögen und Lingualtechnik.
Genau hier greift die Zahnzusatzversicherung ein. Diese Mehrkosten sind durch IhrerZahnzusatzversicherung für Ihr Kind gedeckt.

Was ist mit dem Eigenanteil bei einer kassenärztlichen Behandlung?

Eltern müssen für ihre Kinder einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kassenbehandlung selbst übernehmen. Dieser Eigenanteil wird von den Krankenkassen am Ende einer erfolgreichen Behandlung erstattet. Somit kann dieser nicht von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.

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Überblick

Wir wollen euch einen Überblick für eine kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern verschaffen.
Mit schwerpunktmäßigem Blick auf medizinische Aspekte, Kosten und Rechte gegenüber der Krankenkasse. Damit wollen wir euch helfen, vorausdenkend und kritisch informiert Entscheidungen zu treffen.

 

1. Medizinische Notwendigkeit

Ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung behandelt werden sollte, wird anhand von KIG-Gruppen (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) gemessen.

  • KIG 1–2 = leichte, meist ästhetische Fehlstellungen hieraus resultiert leider keine Kostenbeteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
  • KIG 3–5 = medizinisch relevante Fehlstellungen. Hier erfolgt volle Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings nur im Rahmen minimaler Ansprüche (Regelversorgung) und vorausgesetzt die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes.
     

Wichtig:
Nicht jede empfohlene Behandlung ist automatisch medizinisch notwendig – Fragen Sie gezielt nach der Notwendigkeit und den Folgen ohne Behandlung.

 

2. Wann sollte behandelt werden?

·         Idealzeitpunkt: während des Zahnwechsels, d. h. meist zwischen 10 und 13 Jahren.

Eine sehr frühe Behandlung (z. B. bei Milchzähnen) wird nur bei besonderen Fällen empfohlen

 

3. Behandlungsformen & Spangen

Arten von Zahnspangen

A.       Herausnehmbare Spangen

  • Kommen eher bei leichten Fehlstellungen zum Einsatz.
  • Die Behandlung dauert meist länger und verlangt hohe Mitarbeit.

B.       Festsitzende Spangen

  • Standard bei größeren Korrekturen.
  • Bessere Wirkung oft in kürzerer Zeit.

C.       Kombinationsbehandlungen

  • Häufig beginnt man mit einer herausnehmbaren Spange und setzt später eine feste ein.

Vor/Nachteile im Vergleich: Herausnehmbare Spangen sind einfacher zu pflegen, aber weniger effektiv; feste Spangen korrigieren stärker, sind aber aufwendiger in Pflege und können Kariesrisiko steigern.

4. Kosten, Krankenkasse & Privatleistungen

Regelversorgung durch gesetzliche Krankenkasse
  • Bei KIG 3–5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig die Standard-Behandlungskosten bis 18 J.
  • Eltern zahlen einen Eigenanteil von 20 % während der Behandlung, der nach erfolgreichem Abschluss zurückgezahlt wird.
Privatleistungen (Zusatzkosten)
  • Extras wie zahnfarbene Brackets, spezielle Bögen oder Komfort-Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und sind privat zu zahlen.
  • Diese bringen meist keinen medizinischen Vorteil, sondern dienen ästhetischen oder Komfort-Zwecken.
  • Kieferorthopäden dürfen keine Privatleistungen als Voraussetzung für die Behandlung verlangen.

5. Pflichten und Rechte

✔️ Jeder Kieferorthopäde mit Kassenzulassung muss neutral über Kassenleistungen informieren.
✔️ Man sollte eine Zweitmeinung einholen, bevor man sich auf teure Zusatzleistungen einlässt.
✔️ Für privat versicherte Kinder gelten eigene Tarif-Regeln – hier sollte der Behandlungsplan vorher bei der Versicherung vorgelegt werden.

6. Fazit und Empfehlung

  • Eine kieferorthopädische Behandlung kann sinnvoll sein, aber nicht jede Fehlstellung muss behandelt werden.
  • Krankenkassen zahlen bei medizinisch notwendiger Behandlung, Privatzahlungen sind optional und sollten kritisch geprüft werden.
  • Gute Vorbereitung, informierte Fragen und ggf. eine Zweitmeinung helfen, unnötige Kosten und Überbehandlungen zu vermeiden.
  • Eine Zahnzusatzversicherung mit Leistung für Kieferorthopädie befreit Sie davon aus Kostengründen Ihrem Kind das leben schwer zu machen. Aber denken Sie immer daran, sobald eine Behandlung angeraten wurde ist es zu spät hierfür Versicherungsschutz zu erhalten.